Zurück zur öffentlichen Grünfläche „In der Ewigkeit“ in Ginsheim-Nord, die früher mal ein Spielplatz war: Bürgermeister Thorsten Siehr (SPD) schlug der Elterninitiative (sie stattete die Fläche mit selbstgekauften Spielgeräten aus, was die Stadtverwaltung mit einem Bauzaun unterband) u.a. vor, das Grundstück zu pachten. Ein Gedanke, der bereits in einem Prüfauftrag der FDP vom 10.04.2021 beschrieben wurde – erfuhr unsere Redaktion kürzlich. „Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen und „vertraglichen Regelungen“ (Pachtvertrag) für die Umsetzung weiterer Urban Gardening Projekte in der Stadt Ginsheim-Gustavsburg zu prüfen. Im speziellen geht es zunächst um die freien Flächen der zurückgebauten Spielplätze in Ginsheim Nord“, steht in dem Antrag. Da die Straße „In der Ewigkeit“ explizit erwähnt wird, fragte Neues aus der Mainspitze bei der Stadtverwaltung nach, ob der Prüfauftrag ausgeführt wurde und ob dieser in die Klärung mit der Elterninitiative einfloss.
„Der Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung wurde aus Gründen der personellen Umbrüche und der Arbeitsbelastung im Fachbereich III bislang noch nicht beantwortet. Dies wird aber für die Gremienrunde Anfang Dezember noch geschehen“, antwortet die Pressestelle auf unsere Rückfrage. Die Grünfläche In der Ewigkeit sei aber für Urban Gardening geeignet, die Nachfrage von Bürgern sei allerdings „gleich Null“. Darüber, in welchem Umfang die Möglichkeit des „Urban Gardening“ beworben wurde, liegen der Redaktion keine Informationen vor.
Elterninitiative lehnt Pacht ab
Zudem informierte die Stadtverwaltung darüber, dass sich die Nachbarschaft des ehemaligen Spielplatzes „In der Ewigkeit“ gegen eine privatrechtliche Nutzung aussprach und sich eine Reaktivierung des Spielplatzes wünsche. Eine Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung bereite die Verwaltung für die nächsten Sitzungsrunden vor.
Ein Grund der Eltern für diesen Wunsch sei laut Stadtverwaltung, dass man die haftungsrechtlichen Fragen für die Gruppe nicht einschätzen könne. „Die Beschäftigung mit Haftungsfragen hat der Gruppe im Übrigen auch deutlich gemacht, dass die von der Stadtverwaltung getroffene Maßnahme zur Einzäunung des Grundstücks nicht überzogen war“, schreibt die Pressestelle abschließend. In Leserzuschriften wurde diese Maßnahme als „Oberlehrerhaft“, „Machtdemonstration“ und „Erziehungsmaßnahme“ bezeichnet.
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